Jede Biogasanlage ist eine hochkomplexe technische Industrieanlage, deren gewinnbringender Betrieb von einer Vielzahl an Faktoren abhängt. Einer dieser Faktoren ist das Thema Sicherheit. Denn Biogasanlagen sind als Gefahrenquellen nicht zu unterschätzen. Gefährliche Gase, Stromquellen und Leckagen sind nur einige der Risiken, die hier zu nennen sind. Um Unfälle zu vermeiden, gibt es einige Pflichten, die jeder Biogasanlagenbetreiber berücksichtigen muss.

Welche Vorgaben Biogasanlagenbetreiber ganz konkret für Anlagenplanung, Wartung, Instandhaltung und alltäglichen Anlagenbetrieb beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das sind Ihre Pflichten als Biogasanlagenbetreiber
Biogasanlagenbetreiber haben zahlreiche Pflichten © HQUALITY, Adobe Stock

Sicherheit, Betriebsdokumentation und Co. – das zählt zu den Pflichten

Wer eine Biogasanlage betreibt, muss sich bewusst sein, dass an allen Ecken und Enden Gefahren lauern. Die können theoretisch jederzeit zu unerwünschten Zwischenfällen führen – was jedoch keinesfalls ein Argument gegen Biogasanlagen sein soll. Denn mit der richtigen Anlagenplanung und einer gewissenhaften Nutzung lassen sich die meisten Gefahrenstellen gut managen. Wichtig ist dabei in erster Linie nur, dass ein Biogasanlagenbetreiber alle Pflichten bezüglich der Sicherheit seiner Anlage kennt und diese auch einhält.

Zu diesen Pflichten gehören neben der allgemeinen Anlagenkontrolle unter anderem auch

  • die Betriebsdokumentation
  • ein Überwachungskonzept
  • Notfall- und Alarmpläne
  • eine regelmäßige Abstimmung mit der Feuerwehr vor Ort

So können Biogasanlagenbetreiber Risiken minimieren, Gefahrenquellen eindämmen und die Sicherheit ihrer Anlagen entscheidend erhöhen. Wie Biogasanlagenbetreiber den Überblick über ihre Sicherheitspflichten behalten und welche Aspekte zwingend zu einem sicheren Anlagenbetrieb dazugehören, zeigt die folgende Übersicht.

Potenzielle Brandquellen kennen und im Blick behalten

Brandschutz ist für jeden Biogasanlagenbetreiber ein Muss. In einer Biogasanlage entstehen hochentzündliche Gase wie Methan, Kohlendioxid oder Ammoniak. Brände sollten deswegen zwingend vermieden werden. Trotzdem gibt es in jeder Biogasanlage kritische Stellen, die im schlimmsten Fall ein Feuer verursachen können.

Das können zum Beispiel mechanische Gefährdungen sein wie Arbeiten am Silo, an Gärbehältern oder an sich drehenden Teilen. Auch Schweißarbeiten am Fermenter können die Anlage beschädigen und Leckagen verursachen, an denen das Biogas ungehindert austreten kann. Gelangt es dann an ungeschützte Orte, können Explosionen und Feuer die Folge sein.

Aus diesem Grund gehört es zu den Pflichten für Biogasanlagenbetreiber, sich um den Brandschutz ihrer Anlagen zu kümmern. Und das beginnt schon lange vor dem Bau einer Biogasanlage.

Denn bereits bei der Planung lässt sich die Basis dafür legen, dass ein Feuer sich nicht ausbreiten und im besten Fall gar nicht erst entstehen kann. Außerdem sollte beim Anlagenbau auf die Verkehrs- und Rettungswege geachtet werden, um Löscharbeiten und das Retten von Mensch und Tier komplikationslos zu ermöglichen. Zudem ist jeder Biogasanlagenbetreiber dazu verpflichtet, ausreichend Rauch- und Gaswarnmelder, Feuerlöscher und Anschlüsse für Löschwasser in seiner Anlage zu installieren.

Biogasanlagenbetreiber sollten regelmäßige Wartungsintervalle einhalten

Auch wenn es Zeit kostet, sollte jeder Biogasanlagenbetreiber die vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle einhalten. Denn wer seine Anlage in regelmäßigen Abständen kontrolliert, kann Verschleiß, Korrosion und Materialermüdung rechtzeitig identifizieren und schnell handeln. Direkt ausgetauscht, beugen Sie so undichten Stellen vor.

Hinzu kommt, dass die Bauteile einer Biogasanlage generell einigen Sicherheitsvorschriften genügen müssen, die die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) verpflichtend festlegt. Auch deswegen empfiehlt es sich, im Kaufvertrag für eine Anlage diesbezüglich einen entsprechenden Passus zu ergänzen, um als Biogasanlagenbetreiber im Ernstfall abgesichert zu sein. 

Die Elektrik einer Fachkraft überlassen

An jeder Biogasanlage gibt es diverse Stromquellen. Und genau dort lauern Gefahren. Ob BHKW, Steuerungen oder Rührwerke – überall kann es zu Kurzschlüssen oder anderen Gefährdungen durch Elektrizität kommen. So kann schon ein kleiner Funke genügen, um eine Explosion oder einen Brand auszulösen.

Deswegen sollten Biogasanlagenbetreiber die elektrischen Komponenten ihrer Anlagen immer durch eine Fachkraft installieren und prüfen lassen. Denn diese erkennt sofort, an welchen Stellen Überlastungen, Defekte und Sicherheitsrisiken wie zum Beispiel marode Kabel, Schmorstellen oder heiße Klemmstellen lauern.

Mehr Sicherheit durch Dokumentation und Eigenüberwachung

Jeder Biogasanlagenbetreiber muss die Prüfung und Instandhaltung seiner Biogasanlage nicht nur durchführen, sondern auch dokumentieren. Das ist seine Pflicht. Genauso ist es seine Pflicht, die entsprechenden Dokumente sorgfältig aufzubewahren, regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Einfach abheften und ruhen lassen, ist keine Option. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Dokumentation von Sicherheitsschulungen und betrieblichen Unterweisungen. Auch diese erfordern eine stetige Kontrolle und Aktualisierung. 

Neben den Prüf- und Instandhaltungsplänen ist ein Biogasanlagenbetreiber auch dazu verpflichtet, für jede Anlage einen eigenen Alarm- sowie einen Notfallplan zu erstellen und allen, die in und an der Anlage arbeiten, zugänglich zu machen. Gleiches gilt für das Notstromkonzept und das Konzept zur Eigenüberwachung. Gerade letzteres ist unabkömmlich, sorgt es doch dafür, dass ein Biogasanlagenbetreiber wirklich alle Dokumentationen und Pflichten fristgerecht einhält.

Auch für Biogasanlagenbetreiber gilt: Gut überwacht ist gut gesichert

Im Zusammenhang mit der oben bereits genannten Dokumentation spielt auch die Betriebsdokumentation einer Biogasanlage eine entscheidende Rolle. Denn diese enthält eine Übersicht zu allen Einsatzstoffen, Betriebsstörungen und Stillstandszeiten, Wartungsarbeiten und Messungen.

Letztere sind für die Sicherheit in und um eine Biogasanlage herum extrem wichtig. So ist jeder Biogasanlagenbetreiber dazu verpflichtet, regelmäßige Abgasmessungen vorzunehmen, denn jede Anlage unterliegt dem strengen Emissionsschutz der 44. BImSchV. Für den Anlagenbetreiber bedeutet das, dass er spezifische Grenzwerte einhalten und diese meistens in jährlichen Intervallen mittels einer akkreditierten Abgasmessung nachweisen muss. Zudem ist es eine Pflicht für Biogasanlagenbetreiber, ihre Anlagen einmal pro Jahr auf Gasdichtheit zu prüfen. 

Biogasanlagenbetreiber müssen Mitarbeiter schulen und auf den Ernstfall vorbereiten

Die Sicherheit einer Biogasanlage ist nicht allein die Aufgabe der Biogasanlagenbetreiber. Vielmehr geht das Thema alle Personen etwas an, die mit der Anlage arbeiten. Sie müssen die innerhalb eines Betriebs festgelegten Sicherheitsmaßnahmen kennen und einhalten. Gleiches gilt für die Betriebsleitung sowie für Personen von Fremdfirmen. Zudem sollte jeder Biogasanlagenbetreiber dafür sorgen, entsprechende Sicherheitshinweise vor Ort gut sichtbar zu installieren und seine Mitarbeiter mit regelmäßigen Übungen und Seminaren zu schulen.

Die Feuerwehr vor Ort mit einbeziehen

Kommt es in einer Biogasanlage zu einem Gasaustritt oder Brand, ist es von Vorteil, wenn die Feuerwehr speziell ausgebildet und mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist. Hier hilft es, auf regelmäßige gemeinsame Anlagenbegehungen und Übungen vor Ort zu setzen. So kennt die Feuerwehr die Notfallpläne und wissen Bescheid, was sie im Ernstfall erwartet.

Sie haben noch Fragen zu den Pflichten für Biogasanlagenbetreiber?

 Dann sprechen Sie uns gerne an. Unsere Experten von EPS helfen Ihnen weiter.