Alle zwei Jahre zum TÜV – für Fahrzeughalter ist das ganz normal. Die wenigsten stellen die Kontrollintervalle von Haupt- und Abgasuntersuchung ihres Autos in Frage. Schließlich soll ja alles zuverlässig funktionieren. Ähnlich ist es beim BHKW. Denn auch dieses kann nur dann auf Dauer verlässlich und profitabel laufen, wenn Instandhaltung und Abgasmessung regelmäßig stattfinden. Vor allem letztere sollte zu jeder Instandhaltungsroutine dazugehören.

Warum eine Abgasmessung wichtig ist, damit Anlagenbetreiber die Potenziale ihres BHKW voll ausschöpfen können, und welche gesetzlichen Pflichten für Abgasmessungen gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Abgasmessung beim BHKW
© EPS BHKW GmbH

Keine Grenzwertüberschreitung dank Abgasmessung

BHKW-Anlagen gelten als besonders umweltfreundliche und ressourcenschonende Energieerzeuger. Das liegt nicht zuletzt daran, dass ihre Emissionen generell wesentlich geringer sind, als es bei fossilen Energieträgern der Fall ist. Dennoch kommen sie nicht gänzlich ohne Emissionen aus.

Sämtliche Emissionen einer BHKW-Anlage unterliegen jedoch einem strengen Immissionsschutzgesetz. Dieses schreibt verschiedene Grenzwerte vor, die es zwingend einzuhalten gilt. Und das funktioniert nur, wenn der Anlagenbetreiber genau weiß, welche und wie viel Luftschadstoffe sein BHKW an die Umwelt abgibt. Eine Vorgabe, die ohne Messung nur schwer bzw. gar nicht einzuhalten ist.

Für Anlagenbetreiber – sowohl von Biogas- als auch von Erdgasanlagen – ist eine regelmäßige Abgasmessung deshalb verpflichtend. So müssen sie in der Regel in jährlichen Intervallen eine akkreditierte Abgasmessung und damit gleichzeitig die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nachweisen.

Diese Vorgaben macht die 44. BImSchV

Entsprechende Hilfestellungen und Orientierung zum Thema Abgasmessung finden Anlagenbetreiber zudem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). In der Durchführungsverordnung 44. BImSchV legt dieses fest:

 „Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen die Messungen nach § 31 Absatz 4 (44. BImSchV) durch Stellen durchführen lassen, die nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) bekannt gegeben worden sind.“ 

Das bedeutet, dass ein BHKW die in der 44. BImSchV festgesetzten Emissionsgrenzwerte nicht überschreiten darf. Sollte der Fall eintreten, dass eine Abgasmessung eine Grenzwertüberschreitung anzeigt, muss die Anlagen so lange außer Betrieb genommen werden, bis die Grenzwerte wieder stimmen. Keine Frage, dass das nicht nur Wartezeit, sondern auch Kosten produziert. Und genau das muss nicht sein – wenn Sie als Anlagenbetreiber auf eine regelmäßige Wartung setzen. Denn diese ist essenziell für einen gesetzeskonformen Anlagenbetrieb.

 

vorgeschriebene Messintervalle Tabelle

Emissionsgrenzwerte einhalten – so funktioniert es

Die Betriebsparameter des BHKW-Motors und eine funktionstüchtige Abgasnachbehandlung sind entscheidend, wenn es um die Emissionswerte einer Anlage geht. Beide müssen optimal eingestellt sein, damit der Ausstoß von Luftschadstoffen die laut 44. BImSchV festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet. Neben Kontrolle und möglicherweise auch Austausch des Katalysators gehören auch die Prüfung des Luftüberschusses aus dem Motor sowie die Kontrolle der Zündeinstellung zu jenen Instandhaltungsmaßnahmen, die regelmäßig stattfinden sollten. Auch unabhängig von der jährlichen Abgasmessung.

Zusätzlich zur Messung der einzelnen Luftschadstoffe gibt es einige Dinge, die Ihnen dabei helfen, die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten. So lassen sich zum Beispiel

CO und Formaldehyd mittels eines Oxidationskatalysators im Abgastrakt reduzieren. Eine NOx-Reduktion ist durch die Motoreinstellung (Luftüberschuss) sowie durch sogenannte SCR-Systeme umsetzbar. Eine optimale Gasqualität in Kombination mit einem gewarteten, sauberen Brennraum sorgen dafür, dass die SOx-Emissionen niedrig bleiben.

Allein daran wird deutlich, dass eine Abgasmessung eine Vielzahl an Aspekten beachtet und dass schon Kleinigkeiten zu einer Abweichung von den Grenzwerten führen können. So genügt es, dass nur ein einziger Betriebsparameter nicht stimmt und schon setzt sich eine Kette an ungünstigen Faktoren in Gang: Grenzwertüberschreitung, Stillstand, Einbruch in der Energieerzeugung, Umsatzausfälle. Für den wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage ist das alles andere als gut. Deswegen gilt: Ein regelmäßiger BHKW-Service ist ein Muss für jeden Anlagenbetreiber. Denn nur so lassen sich bereits im Vorfeld alle Aspekte kontrollieren, die direkte Auswirkungen auf die Abgasmessung und damit auch den Anlagenbetrieb haben.

Übrigens: Auf eine regelmäßige Wartung zu verzichten, um Kosten zu sparen, ist eine Milchmädchenrechnung. Denn auf lange Sicht führ dieser Verzicht zu hohen Instandsetzungskosten – und Sie zahlen am Ende mehr, als Sie durch den Wartungsausfall sparen.

Die Abgasmessung – (k)eine Herausforderung

Nur akkreditierte Messinstitute können und dürfen eine Abgasmessung vornehmen. Dabei liegt es in der Verantwortung des Anlagenbetreibers, diese jährlich zu beauftragen und die Messung in die Wege zu leiten. Für viele Betreiber ist das ein Faktor, der Zeit und Mühe kostet – und so lassen sie die Messintervalle nicht selten schleifen. Doch das muss nicht sein. Denn wer einen kompetenten Servicepartner an seiner Seite hat, kann sämtliche Aufgaben an diesen abtreten. Das bedeutet: Der Servicepartner kümmert sich um Beauftragung, Messung, mögliche Instandsetzung und erfolgreiche Abgasmessung.

Diese Merkmale stehen für einen verlässlichen Servicepartner

Doch Servicepartner ist nicht gleich Servicepartner. So sollten einige grundlegende Kriterien stimmen, bevor sich ein Anlagenbetreiber für einen Servicepartner entscheidet, der die Abgasmessung regelt. Hierzu gehören neben einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis vor allem auch Fachkompetenz, schnelle Reaktionszeiten, eine gute Erreichbarkeit und nicht zuletzt die Ersatzteilverfügbarkeit. Auch eine individuelle Betreuung durch den Servicepartner ist wichtig, um die speziellen Anforderungen einer jeden BHKW-Baureihe berücksichtigen zu können.

Darüber hinaus sollten die folgenden Aspekte für qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Service für die Abgasmessung gegeben sein:

  • regelmäßige Inspektionen
  • zuverlässige Betreuung mit allen gängigen, originalen Ersatzteilen
  • garantierte Verfügbarkeit der richtigen (Spezial-)Werkzeuge
  • ein Rundum-Paket (inkl. Reparaturen, Störungsbehebung, Fernwartung, proaktive Störungsbeseitigung)

Hinzu kommt, dass der gewählte Servicepartner immer auf dem neuesten Stand der Technik sein sollte. Das beinhaltet auch regelmäßige Weiterbildungen und Schulungen der Mitarbeiter. Nur so lassen sich Wartung, Instandhaltung und Abgasmessung korrekt durchführen.

Abgasmessung ohne böse Überraschungen

Damit Sie als Anlagenbetreiber keinen unnötigen Stress mit der Abgasmessung haben, ist ein zuverlässiger Service ganz entscheidend. Empfehlenswert ist zudem, dass Sie bereits im Vorfeld der Messung alle Störfaktoren beseitigen, die das positive Messergebnis gefährden könnten. Gleichzeitig schützt ein verlässlicher Service vor bösen (finanziellen) Überraschungen.

Sie haben noch Fragen zur Abgasmessung Ihrer BHKW-Anlage? Planen Sie mit uns Ihr BHKW und lassen Sie sich fachmännisch zum Thema Abgasmessung beraten.