Wer ein BHKW betreibt, steht in der Verantwortung – und zwar für eine kontinuierliche Überwachung der Stickoxidemissionen (NOx) seiner Anlage sowie für eine regelmäßige Abgasnachbehandlung. Diese Nachweis- und Dokumentationspflicht ist seit Juni 2019 durch die 44. BImSchV geregelt. Was das konkret für Anlagenbetreiber bedeutet, welche Grenzwerte besonders wichtig sind und welche entscheidende Rolle das NOx-Monitoring dabei spielt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was genau ist NOx-Monitoring überhaupt und wie funktioniert es?
Allgemein meint der Begriff „NOx-Monitoring“ eine durch qualitativ geeignete Messeinrichtungen durchgeführte, kontinuierliche und zuverlässige Überwachung der NOx-Emissionen von BHKW-Anlagen. Realisieren lässt sich das in der Regel durch kleine sogenannte NOx-Boxen, die die Konzentration von Stickoxid im Abgas kontinuierlich messen und aufzeichnen. Generell sollte jeder Anlagenbetreiber ein NOx-Monitoring durchführen. Denn mit der Durchführungsverordnung 44. BImSchV ist er dazu verpflichtet, jederzeit nachweisen zu können, dass seine BHKW-Anlage die erlaubten Emissionsgrenzen von 500 mg/m3 nicht überschreitet.
Mittels Monitoring lassen sich sämtliche NOx-Emissionen als Tagesmittelwert überwachen und Überschreitungen der Emissionsgrenzen vermeiden. Wer eine Bestandsanlage betreibt, muss in diesem Zusammenhang eventuell eine Nachrüstung für NOx-Monitoring vornehmen. Bei Neuanlagen sind in der Regel bereits alle Komponenten für NOx-Messungen vorhanden. Sollte der Ausstoß zu hoch sein, helfen sogenannte SCR-Systeme, die Emissionen zu reduzieren.
An wen richtet sich die 44. BImSChV?
Generell richtet sich die 44. BImSchV an Betreiber mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt. Als nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie „Mediumsized Combustion Plant Directive (MCP), ist es das Ziel der 44. BImSchV, die durch menschliche Tätigkeiten verursachten Umweltauswirkungen, wie zum Beispiel Emissionen von Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid, zu reduzieren. Dazu gehört auch eine genaue Überwachung der Stickoxidemissionen, das NOx-Monitoring.
TA Luft oder 44. BImSchV – was gilt wann?
Bis Mitte 2019 waren alle Emissionsgrenzwerte und Dokumentationspflichten durch die TA Luft geregelt. Ende Juni 2019 ist dann eine neue Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen in Kraft getreten, die sogenannte 44. BImSchV. Diese hat alle bisher geltenden Regelungen der TA Luft abgelöst – und gleichzeitig einige Neuerungen mit sich gebracht. Denn neben schärferen Emissionsgrenzwerten sowie kürzeren Messintervallen regelt die neue 44. BImSchV auch neue Pflichten zu Nachweisen, Dokumentationen und Meldungen sowie zum NOx-Monitoring.
Neuanlage oder Bestandsanlage? Diese Unterschiede sollten Sie kennen
Generell unterscheidet die 44. BImSchV stark zwischen BHKW Neuanlagen und bestehenden Anlagen. Als Neuanlage gelten alle Biogasanlagen, die am 21. Dezember 2018 oder später in Betrieb genommen und entweder vor dem 17. Dezember 2018 bzw. am 17. Dezember 2018 oder später nach §4 oder §16 BImSchV genehmigt wurden. Ebenfalls unter den Begriff Neuanlagen fallen Biogasanlagen, die am 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen und am 17. Dezember 2018 oder später genehmigt wurden. Anlagen, die früher in Betrieb genommen wurden, gelten als Bestandsanlagen.
Diese Grenzwerte sollten beim NOx-Monitoring Beachtung finden
Für Bestandsanlagen sieht die 44. BImSchV aktuell einen NOx-Grenzwert von 500 mg/m3 vor. Ab dem 01. Januar 2029 soll sich dieser noch einmal drastisch reduzieren auf 100 mg/m3. Ähnlich sieht es bei Neuanlagen aus. Hier liegt der momentan geltende Emissionsgrenzwert bei 500 mg/m3 und bereits ab 2023 bei 100 mg/m3. Für Anlagenbetreiber bedeutet das: Spätestens dann müssen sie die Stickoxidgrenzwerte jährlich messen. Läuft das BHKW weniger als 300 Stunden pro Jahr, genügt alle drei Jahre eine Einzelmessung. Und damit kommt das NOx-Monitoring zur Einhaltung der Emissionsgrenzen ins Spiel.
Ist NOx-Monitoring tatsächlich nötig?
Die Antwort lautet ganz klar: ja! Denn ohne NOx-Monitoring gibt es keine lückenlose Dokumentation der Emissionsmessungen. Diese ist jedoch Vorschrift, sodass eine Nichteinhaltung keine Option darstellt. Denn für den gesetzeskonformen Betrieb einer BHKW-Anlage ist es essenziell, sämtliche Emissionen verlässlich und regelmäßig zu überprüfen.
Ist der NOx-Grenzwert einmal überschritten, muss das BHKW so lange stillstehen, bis die Abgasmessung ein positives Ergebnis erzielt hat. Für den Anlagenbetreiber bedeutet das eine Menge zusätzlicher Kosten, die sich bereits im Vorfeld einsparen ließen. Solange eine Anlage nämlich nicht läuft, ist sie auch nicht profitabel, der Energieverlust tut sein Übriges. Um solche Szenarien von vornherein zu vermeiden, sollten die Emissionen eines BHKWs unter stetiger Beobachtung stehen – mittels NOx-Monitoring.
Mit einem Servicepartner auf der sicheren Seite in Sachen NOx-Monitoring
Was einfach klingt, ist dennoch komplex. Denn zahlreiche Verweise und eine hohe Komplexität der neuen Richtlinie sowie unterschiedlichste Übergangsfristen für diverse Anforderungen können für manchen Betreiber eine Herausforderung darstellen. Um praxistaugliche Übergangsfristen und eine Erleichterung bei den Emissionsmessungen zu ermöglichen, hat der Fachverband Biogas e.V. die Entstehung der 44. BImSchV intensiv begleitet. Ein entsprechend ausführliches Infoblatt des Fachverbands soll hier Abhilfe schaffen.
Insbesondere beim NOx-Monitoring kann zudem ein kompetenter BHKW Servicepartner eine wertvolle Hilfe sein. Denn das NOx-Monitoring muss für keinen Anlagenbetreiber zu einer lästigen Pflicht für werden, lässt sich die Emissionsmessung und -dokumentation doch an einen Servicepartner übertragen. Dieser kümmert sich von der Einhaltung aller Fristen über die lückenlose Dokumentation der Messungen bis hin zur Organisation eventueller Reparaturen und Regulierungen um sämtliche Aspekte des NOx-Monitorings. Und wissen Sie, was die beste Nachricht ist? Wir von EPS BHKW können Ihnen bei alldem helfen. Denn mit unserem Experten Tim Busklas haben wir genau den richtigen Ansprechpartner rund um das Thema „NOx-Monitoring“ für Sie.