Je flexibler desto besser? Auf jeden Fall – zumindest, wenn es um Biogasanlagen, Stromeinspeisung und Stromeinspeisevergütung geht. Denn Anlagenbetreiber können aus dem von ihnen erzeugten Strom echte finanzielle Vorteile schöpfen. Doch das funktioniert nur mit der richtigen Anlagenoptimierung und einer passenden Förderung.
Welche Rolle das KWKG dabei spielt, warum das Einspeisen von selbsterzeugtem Strom extrem wichtig ist sowie alles über die Grundlagen der Stromeinspeisung erfahren Sie in diesem Artikel.
KWKG und Co. – Die Grundlagen der Stromeinspeisung
KWKG steht kurz für Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Dieses beinhaltet nicht nur eine Übersicht der wichtigsten BHKW-Fördermöglichkeiten, sondern legt gleichzeitig auch die Strompreisvergütung von Erdgas-BHKW bzw. KWK-Anlagen fest. Seit 2016 schreibt das KWKG Anlagenbetreibern eine Direktvermarktung ihres produzierten Stroms vor. Das bedeutet, dass sie allen überflüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen müssen. Somit gilt eine verpflichtende Stromeinspeisung.
Gut zu wissen: Viele Anlagenbetreiber hält die Pflicht zum Handeln an der Börse davon ab, mehr Strom als nötig zu produzieren. Für sie hat INNIO mit myPlant eigens eine Energiemanagement-Lösung entwickelt. myPlant unterstützt bei der Direktvermarktung, ohne dass sich Anlagenbetreiber mit der Strombörse auseinandersetzen müssen.
Zuschlagsberechtigt sind alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2025 in Dauerbetrieb genommen werden. Eine Vergütung für die Stromeinspeisung kann zudem jeder Anlagenbetreiber erhalten, der eine neue oder modernisierte Anlage bis 1 MWel und ab 50 MWel hat. Gleiches gilt für Anlagen, die
- Strom auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen herstellen,
- keine bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen,
- hocheffizient sind.
Ebenfalls vergütungsberechtigt sind Anlagen, die eine Zulassung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt bekommen haben, während kleinere Anlagen feste Vergütungssätze erhalten.
Besonders eignet sich die Stromeinspeisevergütung nach KWKG für Anlagen öffentlicher Betreiber sowie für Energieversorgungsunternehmen, die vorhaben, ihre BHKW-Anlage in ein Wärmenetz zu integrieren und so durch die Stromeinspeisung zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Stromeinspeisung und Flexibilisierung – ja oder nein? Das sind die Voraussetzungen
Bevor es darum geht, wann eine Stromeinspeisung sinnvoll ist und wann nicht, muss zunächst geklärt sein, was überhaupt hinter dem Begriff „Flexibilisierung“ bzw. „Überbauung“ steckt. Denn genau das ist die notwendige Basis, um überhaupt von Vergütung für die Stromeinspeisung und KWKG profitieren zu können.
Ganz einfach gesagt, meint Flexibilisierung oder Überbauung die Anpassung oder Erweiterung eines BHKW und seiner Biogasanlage. Dafür wird das Bestandsblockheizkraftwerk um eine bis fünf Anlagen ergänzt – also vergrößert bzw. überbaut.
Dadurch gilt die gesetzlich festgelegte Höchstbemessungsgrenze, die die Produktionsmenge elektrischen Stroms im produktionsstärksten Jahr der Bestandsanlage kennzeichnet, nicht mehr nur für eine einzige Anlage, sondern lässt sich auf die zugebauten Anlagen verteilen.
Kann beispielsweise eine Bestandsanlage mit 250 kW vor der Flexibilisierung bei 8.000 Betriebsstunden etwa 2 MW/h elektrische Energie herstellen, ist es nach der Überbauung mit zwei weiteren Anlagen mit je 500 kW möglich, dass die zugebauten Anlagen nur flexibel mit 2.000 Betriebsstunden gefahren werden müssen, um die Höchstbemessungsgrenze von 2 MW/h zu erreichen.
Wichtig ist dafür, dass die Anlage an ein geeignetes Netz angeschlossen ist, dessen Netzbetreiber in der Lage ist, die Stromeinspeisung aufzunehmen.
Die Vorteile der Stromeinspeisung
Von der Stromeinspeisung können Anlagenbetreiber in mehr als einer Hinsicht profitieren:
- Mehr Effektivität im Anlagenbetrieb: Ein modernes BHKW hat einen besseren Wirkungsgrad, denn wer weniger Biogas benötigt, muss weniger Substrat einsetzen. Das wiederum führt zu Einsparungen bei anderen Posten wie Lagerung, Fütterung, Gärdüngerabfuhr oder Strombedarf der Anlage.
- Bessere Biogasverwertung: Sollte der Biogasspeicher im herkömmlichen Betrieb überfüllt sein, fällt die wertvolle Primärenergie der Fackel zunichte. Nach der Flexibilisierung hingegen bieten die zugebauten BHKW eine zusätzliche Möglichkeit zur Gasverwertung und das Biogas muss nicht abgefackelt werden.
- Wertvoller Beitrag zur Energiewende: Laufen BHKW im Flexbetrieb, sind sie eine perfekte Ergänzung zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen wie Wind oder Sonne. Denn sie lassen sich flexibel zu- und wegschalten – je nachdem, wie hoch oder niedrig gerade der Bedarf an Energie ist. Für die Versorgungssicherheit ist das ein großer Pluspunkt.
- Weniger Verluste bei Ausfallzeiten: Fällt ein einzeln betriebenes BHKW aus, so bedeutet das schnell hohe finanzielle Verluste. Überbaute BHKW hingegen können Ausfallzeiten einfach ausgleichen, indem Anlagen füreinander einspringen.
- Staatliche Fördermittel: Wer auf Stromeinspeisung setzt, kann die sogenannte Flexibilitätsprämie beantragen – und die schlägt positiv zu Buche. So gibt es zum Beispiel für eine Biogasanlage mit 500 kW Förderungen von bis zu knapp 160.000 Euro oder 3,7 ct/kWh.
- Attraktive Zusatzerlöse: Eine Anlage zu überbauen und flexibel zu fahren, bedeutet auch, dass die Stromeinspeisung immer dann stattfinden kann, wenn die Marktpreise am attraktivsten sind. Das steigert die Zusatzerlöse enorm.
Gut vergütet: So setzt sich die Stromeinspeisevergütung zusammen
Mit der Pflicht zur Stromeinspeisung hängt zusätzlich zusammen, dass Anlagenbetreiber verpflichtet sind, ihren Strom an der Strombörse zu handeln. Bei der Stromeinspeisung gibt der Stromerzeuger den überschüssigen Strom via öffentliches Netz an einen Stromhändler ab. Der ist wiederum untrennbar mit der Strombörse verknüpft.
Die Stromeinspeisevergütung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- den Börsenerlösen
- einer KWK-Zulage
- einem Netzentgelt auf Basis der dezentralen Einspeisung der Anlage.
Die Höhe der Stromeinspeisevergütung richtet sich dabei nach dem Zeitpunkt der Aufnahme des Dauerbetriebs der KWK-Anlage. Hier entscheiden generell zwei eigenständige Verfahren über die Vergütung:
- feste Zuschlagszahlungen für Anlagen
- Zuschlagszahlungen nach Ausschreibungen für neue und modernisierte Anlagen ab 1 MWel bis einschließlich 50 MWel sowie die Zuschlagszahlungen nach Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme ab 1 MWel bis einschließlich 10 MWel
Die Förderung der Zukunft – ein Ausblick
Die Argumente für die Überbauung bzw. Flexibilisierung sprechen im Grunde für sich: mehr Effektivität, mehr Förderung, mehr Einnahmen, mehr Umweltschutz. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Stromeinspeisung auch in Zukunft so attraktiv bleibt, wie sie aktuell ist.
Schließlich steht schon jetzt fest, dass sich die Förderung für KWK-Anlagen in den kommenden Jahren ändern wird. So warten beispielsweise auf Biomethan-Stromerzeuger einige Einschränkungen, sollen diese doch nur noch eine Förderung nach EEG erhalten. Auf der anderen Seite spielen die Planer eines novellierten KWKG mit dem Gedanken, Biomethan gar nicht mehr als förderfähigen Brennstoff neu zugelassener KWK-Anlagen zu berücksichtigen. Gerade im Hinblick darauf, dass Biomethan jedoch eine noch größere Rolle für die Energiewende spielen soll, ist die Antwort darauf, wie attraktiv Überbauung und Stromeinspeisung bleiben, (noch) offen.
Aber: Die Vergütung durch eine Stromeinspeisung bringt zusätzliches Geld und wird zudem über eine feste Dauer mit einem berechenbaren Zuschlag gezahlt. Das wiederum kann ein wichtiger Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer KWK-Anlage sein. Wenn Sie über die Überbauung und damit Stromeinspeisevergütung nachdenken, sollten Sie deshalb jetzt die Chance ergreifen und die Vorteile des KWKG nutzen, solange es diese noch gibt.