Der 03. Juli 2020 ist für viele Unternehmen aus dem Energiesektor ein besonderes Datum. Denn seit diesem Tag ist das Kohleausstiegsgesetz eine beschlossene Sache. Spätestens jetzt müssen etliche Unternehmen und Institutionen aus der Branche umdenken. Betreiber von KWK-Anlagen betrifft das auch. Denn mit dem Kohleausstiegsgesetz treten gleichzeitig Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) in Kraft.
Welche das sind, warum das Kohleausstiegsgesetz eine große Chance für alternative Energiekonzepte bedeutet und welche enormen Möglichkeiten Biogas bietet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Deutschlands Energiequellen – so ist der aktuelle Stand
Ja, alternative Energiekonzepte, wie zum Beispiel Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), gewinnen zunehmend mehr Befürworter. Dennoch sind es nach wie vor Kohlekraftwerke, die durch Braun- und Steinkohle mit rund 37 Prozent den Großteil des Strombedarfs in Deutschland abdecken. 14 Prozent steuern Atomkraftwerke bei. Doch mit dem Kohleausstiegsgesetzt wird sich das ändern: Ab 2022 soll es in der Bundesrepublik keine aktiven Atomkraftwerke mehr geben und bis zum Jahr 2038 auch keine Kohlekraftwerke mehr. Dass das in der Stromversorgung des Landes eine Lücke hinterlässt, ist ein Fakt. Doch alternative Energiekonzepte, die den Strombedarf decken können, stehen bereits in den Startlöchern.
Schon jetzt erzeugt Deutschland sehr viel Strom aus erneuerbaren Energien. Wind-, Sonnen- und Wasserkraft sowie Biomasse lieferten 2019 bereits knapp über 40 Prozent des benötigten Stroms. Mehr als 10 Prozent kam von Pumpspeicher-, Gas- und Ölkraftwerken. Das zeigt: Die Alternativen zur Kohlekraft sind da. Weit vorne mit dabei ist auch die Energiegewinnung mittels KWK auf (Bio-) Gasbasis. Denn KWK-Anlagen produzieren höchst effizienten Strom und können in Zukunft durch den stetig vergrößerten Einsatz erneuerbarer Gase klimaschonender gemacht werden. Dabei wirkt sich das Kohleausstiegsgesetz mit einigen Änderungen direkt auf sie aus.
KWKG 2020 – diese Änderungen sollten Sie als Anlagenbetreiber im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz kennen
Keine Frage, wenn das Kohleausstiegsgesetz zu 100 Prozent in die Realität umgesetzt ist, müssen alternative Energiekonzepte her. Ansonsten ist ein plötzlicher Kollaps des Energiesektors nicht zu verhindern. Nur geht das nicht mal eben über Nacht. Denn auch alternative Energiekonzepte haben einige Anforderungen zu erfüllen, wenn es um die Herstellung und Bereitstellung von Strom und Wärme geht.
Welche Anforderungen dabei genau gelten, legt das KWKG fest. Im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz sind darin ab sofort die folgenden acht Änderungen wirksam:
- Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes
- Einschränkung der jährlichen Förderung
- Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage
- Neue Boni – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW
- Neuregelung Kumulierungsverbot
- Neufassung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten
- Veränderungen bei der Förderung von Wärme- und Kältenetzen
- Rückwirkendes Inkrafttreten
„Alleskönner“ Biogas: So kann KWK auch nach dem Kohleausstiegsgesetz den Strombedarf decken
Änderungen hin oder her – letztendlich geht es darum, den Strombedarf auch nach dem wirksamen Inkrafttreten des Kohleausstiegsgesetzes zu decken. Anders gesagt heißt das: es muss Alternativen zu fossilen Brennstoffen geben. Eine sehr vielversprechende ist Biogas.
Im Gegensatz zu anderen fossilen Energieträgern lässt sich Biogas (auch Biomethan genannt) aus Biomasse, wie zum Beispiel landwirtschaftlichen Pflanzenresten, tierischen Abfällen oder schnellwachsen Energiepflanzen und Zwischenfrüchten gewinnen. Durch Vergärung oder Fermentierung der Biomasse entsteht Roh-Biogas. Dieses lässt sich über Blockheizkraftwerke sofort zur lokalen Wärme- und Stromerzeugung nutzen. Verbleibende Restabfälle werden als hochwertiger Dünger auf die Felder ausgebracht. Damit ist Biogas in seiner Herstellung und Nutzung besonders ökologisch – und könnte die durch das Kohleausstiegsgesetz entstehenden Lücken (zumindest teilweise) schließen.
Zudem gilt Biogas in Bezug auf die Energiegewinnung als wahrer „Alleskönner“, ist es doch besonders verfügbar und vielseitig einsetzbar. Gleichzeitig ist es sehr emissionsarm und stellt deswegen einen wichtigen Bestandteil für die umweltfreundliche und ressourcenschonende Energieversorgung von heute und morgen dar. So spielt es im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz und der Energiewende eine extrem wichtige Rolle.
Umweltfreundlich, vielseitig und ressourcenschonend – Biogas überzeugt auf ganzer Linie
Im Vergleich zu anderen Energieträgern ist Biogas sehr ökologisch. Nicht umsonst gilt es als wichtiger Einflussfaktor für Umweltschutz, Wirtschaftswachstum und Kostensenkungen beim Endverbraucher. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Zunächst ist Biogas eine der saubersten und umweltfreundlichsten Energieformen. So zeigt eine Gegenüberstellung mit Kohle und Heizöl, dass Biogas rund ein Drittel weniger Treibhausgase, zwischen 50 und 95 Prozent weniger Stickoxide und nahezu keinen Feinstaub verursacht. Damit kann es einen signifikanten Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen und Luftschadstoffen beitragen – und spielt dem Kohleausstiegsgesetz in die Karten.
Hinzu kommt, dass Biogas eine hohe Versorgungssicherheit garantiert, die durch das Kohleausstiegsgesetz zu einem wichtigen Thema wird. Vielseitig einsetzbar, findet sich Biogas in etlichen Systemen zur Energieversorgung wieder. Ob Biogas-Brennwertgerät, KWK-Anlagen oder Gas-Wärme-Pumpen – Biogas hat eine hohe soziale Komponente durch seine starke Nutzbarkeit im urbanen Raum. Bei einem Transport über die Infrastruktur des unterirdischen Gasnetzes entfällt zudem der problematische Transport über Lkw, Schiffe oder Züge. Das begünstigt eine effiziente Verteilung und eine Minimierung der Methan-Emissionen.
Damit ist Biogas ein sehr ökologischer Partner für Haushalte, Industrie und Wirtschaft – und besonders als Primärenergie durchaus profitabel. Denn das erfordert keinen Umwandlungsprozess und somit auch keinen zusätzlichen Energieaufwand. Damit erweist sich Biogas definitiv als geeignete Alternative zu fossilen Brennstoffen.
Sie haben noch Fragen zu den Energiekonzepten der Zukunft? Lassen Sie sich von uns fachmännisch zu den Themen KWK und nachhaltige Energiekonzepte beraten.