Gut 20 Jahre ist es mittlerweile her, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten ist. Damit startete damals auch die 20-jährige EEG-Vergütung für Biogasanlagen. Dass die zwei Jahrzehnte der Förderungsperiode irgendwann vorüber sind, darüber hatte sich erst einmal niemand Gedanken gemacht. Und jetzt? Jetzt ist das Jahr 2021 erreicht, der erste Förderzeitraum ist um und das EEG 2021 ist da – einige Neuerungen inklusive. Für die Biogasbranche bedeutet das so manch eine Veränderung.

Welche Änderungen des EEG Biogas, BHKW-Anlagen und Anlagebetreiber direkt betreffen, wie die aktuelle Gesetzeslage aussieht und was das für Betreiber von Biogasanlagen bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Biogasbranche aufgepasst! Diese Änderungen bringt das EEG 2021 mit sich

Welche möglichen Ausbaupfade gibt es für erneuerbare Energiekonzepte? Wie sehen die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtstromverbrauch in Deutschland aus? Und welche Forderungen sollten bis 2030 bzw. bis 2050 umgesetzt sein? Um die Beantwortung dieser Fragen dreht sich das novellierte EEG. Biogas spielt dabei eine tragende Rolle, haben Biogasanlagen heute doch bereits einen entscheidenden Anteil am erneuerbaren Strommix in Deutschland. Dabei wirkt sich das EEG 2021 gleich auf mehrere Bereiche der Biogasbranche aus.

Für Betreiber von Biogasanlagen bedeutet das sowohl ein Umdenken als auch ein Aufatmen, denn die Neuerungen des EEG bringen gleichermaßen Vor- und Nachteile mit sich. Das bedeutet: Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle haben sich für die Biogasbranche eine Menge an Chancen und Möglichkeiten, aber auch einige Herausforderungen ergeben:

  • Erhöhung der Ausschreibungsvolumina
  • Erhöhung der Vergütung
  • Abschaffung des Flexdeckels
  • Einführung des „Qualitätskriteriums“
  • Erhöhung des Flexzuschlags
  • Verschärfung des „Maisdeckels“
  • Einführung des §50a EEG Absatz 1 Satz 2

Diese Chancen gibt es durch das EEG für Biogas

Ein ganz entscheidender Vorteil, der sich im Zusammenhang zwischen novelliertem EEG und Biogas ergibt, ist die Einspeisevergütung. Denn auch, wenn die Förderung von Biogasanlagen nach dem EEG nicht ewig anhält, müssen ausgeförderte Anlagen danach keinesfalls direkt vom Netz gehen. Dank eines Passus in §3a des EEG können sogenannte „ausgeförderte Anlagen“ bis 100 kW nämlich bis zum 31. Dezember 2027 einen Anspruch auf Einspeisevergütung geltend machen. Damit profitieren Anlagenbetreiber vor allem von der Direktvermarktung ihres Stroms.

Ein weiterer Pluspunkt des EEG 2021 zeigt sich §23 Abs. 1. Denn dieser legt fest, dass ausgeförderte Bestandsanlagen, die über ein intelligentes Messsystem verfügen, neben der Einspeisevergütung einen Smart-Meter-Bonus erhalten können.

Ebenfalls von Vorteil für Bestandsanlagen, die erstmals zusätzlich installierte Leistungen zur Flexprämie anmelden, ist, dass es für sie es keinen Flexdeckel mehr gibt. Denn das EEG 2021 legt fest, dass Anlagenbetreiber solange einen Anspruch auf die Flexprämie haben, wie die Vergütung läuft bzw. bis zehn Jahre nach der ersten Meldung beim Netzbetreiber. Die einzige Voraussetzung ist, dass das entsprechende BHKW mit mindestens 1.000 Betriebsstunden pro Jahr im Einsatz ist. Und das sind längst nicht alle Chancen, die sich durch das EEG für Biogas und seine Branche ergeben.

Mehr Profit durch Satelliten und Gülle

Was im ersten Moment vielleicht verrückt klingt, wird durch das EEG 2021 zur Realität. Denn Satelliten-BHKW und Gülle-Biogasanlagen können durch die Gesetzesnovellierung deutlich profitieren. So haben Betreiber von Satelliten-BHKW jetzt die Möglichkeit, einen Flexibilitätszuschlag für Neu- und Bestandsanlagen von 65 €/kW/Jahr zu erhalten – für die gesamte installierte Leistung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Hinzu kommt eine deutlich höhere Vergütung für neue Satelliten-BHKW als im alten EEG. Biogas als alternatives Energiekonzept wird dadurch noch interessanter.

Gleiches gilt für Gülle-Biogasanlagen. Denn Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kWel können einen Basisvergütungssatz von 22,23 Cent/kWel geltend machen. Gerade für größere, viehhaltende Betriebe als auch für Betriebe, die Gülle und Mist zukaufen, ist das eine interessante Möglichkeit, die das neue EEG bietet. Biogas aus Gülle und Mist herzustellen, gewinnt damit an Attraktivität. Und das wiederum kann die Rolle von Biogasanlagen als Treiber der Energiewende maßgeblich stärken.

Mehr Vorteile durch höhere Ausschreibungsvolumina

Ebenfalls ganz oben auf der Liste der Vorteile, die das EEG für Biogas und Biogasanlagenbetreiber mit sich bringt, steht die Erhöhung der Ausschreibungsvolumina. Im Unterschied zum bisher geltenden EEG 2017, das die Ausschreibungsvolumina nur bis Ende des Jahres 2022 festgelegt hatte, bestimmt das EEG 2021 diese bis zum Jahr 2028. Dabei definiert es einige erfreuliche Zahlen. Die Erhöhung der Ausschreibungsvolumina liegt bei einer Anhebung von 200 MW/a (EEG 2017) auf 600 MW/a für das reguläre Segment sowie auf 150 MW/a für hochflexible Biomethan-BHKW in der Südregion.

Ganz besonders profitieren hiervon alle, die eine Biogasanlage im Süden Deutschlands betreiben oder besitzen. Denn mit den Neuerungen des EEG 2021 gibt es ab sofort eine sogenannte „Südquote“ von 50 Prozent. So soll die regionale Steuerung verbessert sowie die Integration ins Stromversorgungssystem erleichtert werden. Darüber hinaus soll es ab 2022 im Süden ein Sondersegment für hochflexible Biomethan-BHKW von weiteren 75 MW/Jahr mit 17 ct/kWh bei maximal 1.314 Betriebsstunden pro Jahr geben. Damit holt das EEG für Biogas und seine Branche einige Vorteile heraus.

Wettbewerbsverzerrung durch Südquote?

Gleichzeitig hängt an diesen Vorteilen auch ein Nachteil. So fürchten Experten, dass die Südquote zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnte – finden Biomasseanlagen und hochflexible Biomethan-BHKW anderer Bundesländer doch keine Berücksichtigung im novellierten EEG. Biogas und seine Herstellung nur im Süden zu fördern, würde neue und bestehende Anlagen in anderen Regionen diskriminieren, so die Kritik der Branche. Ob ihre Befürchtungen tatsächlich eintreten, bleibt jedoch noch abzuwarten.

Ebenfalls kritisch zu bewerten sind das neueingeführte „Qualitätskriterium“ und der „Maisdeckel“. Letzterer hat eine Verschärfung der Anforderungen an die Einsatzstoffe einer Biogasanlage zur Folge. Denn mit dem EEG 2021 gilt jetzt eine stärkere Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn. Neu bezuschlagte Anlagen dürfen damit jährlich nur noch maximal 40 Masseprozent an Mais und Getreidekorn einsetzen – ein klarer Nachteil im Zusammenspiel von EEG und Biogas.

Und auch das „Qualitätskriterium“ für die Flexibilität neu bezuschlagter Anlagen ist eher auf der Seite der Nachteile des EEG anzusiedeln. Biogas aus Anlagen mit mehr als einem BHKW muss nun einige neue Anforderungen erfüllen. So ist es erforderlich, dass diese Anlagen an mindestens 4.000 Viertelstunden pro Jahr mindestens 85 Prozent ihrer installierten Leistung abrufen. Anlagen, die im Segment für hochflexible Biomethan-Anlagen einen Zuschlag erhalten haben, müssen diese Leistung an mindestens 2.000 Viertelstunden pro Jahr abrufen. Diese Vorgaben gelten gleichermaßen für Neu- und Bestandsanlagen, die schon vor 2021 einen Flexibilitätszuschlag erhalten haben und diesen erstmals nach dem 31.12.2020 in Anspruch nehmen.

EEG und Biogas – was bedeutet das für Sie?

Klar ist, dass das neue EEG 2021 verschiedenste Veränderungen für die Branche und die Betreiber von Biogasanlagen mit sich bringt. Wichtig ist jetzt, so viel Positives aus der Gesetzesnovelle zu ziehen, wie nur möglich.

Doch allein mit der Vielzahl der Neuerungen zurecht zu kommen, ist nicht leicht. Deswegen stehen Ihnen die Experten von EPS BHKW gerne beratend zu Seite. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin und lassen Sie sich professionell zum Thema EEG und Biogas beraten.