Die BHKW-Planung ist abgeschlossen, die Anlage ist gebaut, jetzt kann es losgehen – oder auch nicht. Von der Meldung bei Hauptzollamt und BAFA bis zur Auswahl des passenden Servicepartners sind vor und nach der endgültigen Inbetriebnahme des BHKW tatsächlich noch einige wichtige Punkte zu beachten.
Was Sie als Anlagenbetreiber bis zur Inbetriebnahme Ihres BHKW ganz konkret erledigen müssen, welche Meldepflichten gelten und was Sie zum Thema Förderung wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wer führt die Inbetriebnahme eines BHKW durch?
Haben Sie die BHKW-Planung bereits erfolgreich umgesetzt und sind alle Phasen der Genehmigungsplanung absolviert, steht die Inbetriebnahme Ihres BHKW an. Diese sollte immer in Anwesenheit eines erfahrenen Inbetriebnahmetechnikers und dem Netzbetreiber
erfolgen. So wird (aus Unwissenheit) nichts vergessen und alle erforderliche Sicherheitsbestimmung werden eingehalten. Zudem ist durch einen Techniker garantiert, dass sämtlich für die Inbetriebnahme wichtigen Tests und Messungen stattfinden.
Auch wenn die Anlagenmodule vertrauenswürdiger und namhafter Hersteller generell schon im Werk eine Prüfung auf Herz und Nieren durchlaufen haben, gehören zur Inbetriebnahme eines BHKW diverse Komponenten, die zwingend erforderlich sind:
- die Simulation unterschiedlicher Netzstörungen zur Überprüfung der installierten Schutzeinrichtungen
- die Überprüfung der installierten Schutzeinrichtungen und Netzschutzeinrichtungen
- die Messung aller Emissionswerte zur Prüfung, ob die Anlage alle Grenzwerte nach der 44. BImSchV einhält
- die Prüfung über den korrekten Netzanschluss nach VDE 4110 als technische Grundlage für Anschluss und Betrieb der Anlage an das Mittelspannungsnetz
- Einbindung der Anlagensteuerung, Wartung und Kontrollintervallen sowie zu möglicherweise erforderlichen Ölstandsmessungen und Proben der Anlagen
Damit alle Testläufe korrekt ablaufen und der Inbetriebnahme des BHKW nichts im Wege steht, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen EPS-IBN Techniker immer empfehlenswert. Direkt nach der Inbetriebnahme sind Sie als Anlagenbetreiber gefragt. Denn jetzt steht eine Reihe von Meldungen an, die Sie im besten Fall so zeitnah wie nur möglich erledigen.
Wo muss ich ein BHKW vor Inbetriebnahme anmelden? Diese Meldepflichten müssen Sie beachten
Läuft Ihr BHKW, gibt es mehrere Stellen, an denen Sie Ihre Anlage teils verpflichtend, teils freiwillig anmelden sollten. Zu den verpflichtenden Meldungen nach der Inbetriebnahme Ihres BHKW gehört die Meldung beim Netzbetreiber. Hier gibt es verschiedene Vorgehensweisen:
1. Der Netzbetreiber hat Ihnen in der Regel mit der Bestätigung Ihres BHKW-Anschlusses bereits ein Formular für die Meldung zukommen lassen – Sie füllen das Formular aus, schicken es zurück, fertig.
2. Hat der Netzbetreiber Ihnen kein entsprechendes Meldeformular zugestellt, schreiben Sie zunächst eine formlose Mitteilung über die Inbetriebnahme Ihres BHKW. Diese sollte neben einer Skizze der Zähleranordnung inkl. Zählernummern auch eine Information dazu enthalten, ob Sie Abschlagszahlungen ausrichten und in welchen Intervallen Sie zukünftig die Rechnungen schicken möchten. Als Antwort auf Ihre Mitteilung sendet der Netzbetreiber Ihnen dann ein entsprechendes Formular zu, das Sie zeitnah ausgefüllt zurückschicken.
Planen Sie, den von Ihrer BHKW-Anlage produzierten Strom einzuspeisen und nicht ausschließlich für den Eigenverbrauch zu nutzen, empfiehlt es sich, die Rechnungslegung quartalsweise vorzunehmen. So gehen Sie mit der Einspeisevergütung konform, die sich auf dem KWK-Index ebenfalls pro Quartal ändert. Klären Sie im Zusammenhang mit der Meldung zur Inbetriebnahme Ihres BHKW beim Netzbetreiber unbedingt auch, wie die Zählererfassung bzw. die Übermittlung der Zählerstände geregelt ist. So haben Sie frühzeitig eine wichtige Basis für die BHKW-Einspeisung ins Netz gelegt.
Eine weitere verpflichtende Meldung über die Inbetriebnahme Ihres BHKW erfolgt beim Marktstammdatenregister (MaStR). Hier muss jede Stromerzeugungsanlage registriert sein – ganz gleich, ob „normales“ BHKW, KWK-Anlage oder iKWK-Anlage.
Meldung zur Steuererstattung beim Hauptzollamt
Zu den nicht verpflichtenden Meldungen der Inbetriebnahme eines BHKW gehören die Meldungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), beim Hauptzollamt und beim Schornsteinfeger.
Ob Sie Ihre BHKW-Anlage beim Hauptzollamt anmelden müssen oder nicht, unterscheidet sich je nach Vorgabe des für Ihren Standort zuständigen Amtes. Während die Meldung in manchen Regionen nicht erforderlich ist, gibt es andere Hauptzollämter, die eine Meldung der Inbetriebnahme Ihres BHKW mit dem Formblatt 1190 fordern. Das betrifft in der Regel aber nur Anlagen, deren Einsatz nicht der Stromerzeugung dient. Normale BHKW- oder KWK-Anlagen sind deswegen nicht betroffen.
Dennoch ist es sinnvoll, die Inbetriebnahme eines BHKW beim Hauptzollamt zu melden, um so eine Erstattung der Energiesteuer nach §53 EnergieStG gelten machen zu können. Wichtig hierfür ist, dass Sie in der Meldung angeben, auf welche Weise Sie den genutzten Brennstoff sowie den Nutzungsgrad für die Steuerentlastung nachweisen möchten. Zudem sollten Sie ein Datenblatt Ihrer Anlage, eine Information zum BHKW-Typ und, falls vorhanden, die Gutachten zur Anlage beifügen. Auch die Übermittlung einer Skizze der Zähler zur Brennstoff-, Wärme- und Stromerfassung ist empfehlenswert. Generell gilt: Je detaillierter die Informationen zu Ihrer Anlage sind, umso geringer das Risiko, dass das Hauptzollamt Ihren Antrag auf Steuererstattung ablehnt.
Auch die Meldung der Inbetriebnahme eines BHKW beim Schornsteinfeger ist regional verschieden. Allerdings sollte der Schornsteinfeger bereits bei der Anlagenplanung involviert sein, sodass Sie die Mitteilungspflicht zur Inbetriebnahme schon frühzeitig mit diesem absprechen können. Generell gilt jedoch: Eine formlose Meldung, wenn die Anlage läuft, schadet nie.
Ohne BAFA keine Förderung
Ebenfalls zu den nicht verpflichtenden, aber durchaus sinnvollen Meldungen zur Inbetriebnahme Ihres BHKW gehört die Mitteilung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine Zulassung Ihrer Anlage seitens des BAFA ist vor allem dann wichtig, wenn Sie für diese eine Förderung in Anspruch nehmen oder einen KWK-Zuschlag von Ihrem Netzbetreiber erhalten wollen.
Je nach Auslegung des BHKW unterscheidet sich hier das Vorgehen: Für kleine Anlagen mit bis zu 50 kW elektrischer Leistung genügt dabei die reine Mitteilung über die Inbetriebnahme des BHKW. Damit sind diese automatisch für eine Förderung zugelassen. Eine Kopie dieser Mitteilung ist dabei auch für den Netzbetreiber als Beleg über die BAFA-Zulassung ausreichend. Bei größeren Anlagen gilt es, den Bescheid über Prüfung und Zulassung durch das BAFA abzuwarten.
Wird ein BHKW gefördert?
Wer eine Förderung für seine Anlage in Anspruch nehmen möchte, muss die Inbetriebnahme des BHKW nicht nur beim Netzbetreiber sowie beim Marktstammdatenregister, sondern auch beim BAFA melden. Nur wenn die beiden letzteren die Zulassung der Anlagen bestätigt haben, können Sie an den entsprechenden Ausschreibungen zur Förderung teilnehmen.
Übrigens: Mit dem EEG 2021 gilt für Anlagen ab 500 kWel elektrischer Leistung eine Pflicht zu Ausschreibung. Das bedeutet, dass sich Betreiber mit Anlagen im Leistungssegment von 500 kWel bis 50 MW ihren Förderzuschlag ausschließlich im Rahmen einer Ausschreibung sichern können. In diesem Zusammenhang spielen Marktstammdatenregister und BAFA insbesondere für die Zulassung von KWK-Anlagen eine Rolle. Ohne entsprechende Zulassung sind diese nämlich nicht förderberechtigt.
Inbetriebnahme eines BHKW: So behalten Sie den Überblick
Meldungen über Meldungen – keine Frage, die Inbetriebnahme eines BHKW ist mit einem nicht unerheblichen administrativen Aufwand verbunden. Da den Überblick zu behalten, kann eine Herausforderung sein, muss es aber nicht. Denn wer sich frühzeitig um einen kompetenten Servicepartner kümmert, ist nicht nur in Sachen Wartung, Anlagenausfälle und allgemeiner Support gewappnet. Auch rund um die Inbetriebnahme Ihrer Anlage kann dieser Ihnen unterstützend zu Seite stehen. Die Wahl des Servicepartners sollte deswegen immer schon erfolgen, bevor die Anlage final ans Netz geht. Das beugt dem Versäumen von Meldefristen vor und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.