Wer verbraucht, der bezahlt. Das ist, ganz einfach gesagt, das Prinzip der Bepreisung von CO2. Damit möchte die Politik den landesweiten Ausstoß von CO2 endlich nachhaltig minimieren. Denn klar ist, dass es viel zu viele CO2-Produzenten gibt und die negativen Folgen für Klima, Natur und Umwelt zunehmend wachsen. Nahezu jede Branche muss über kurz oder lang umdenken – auch die Betreiber von BHKW-Anlagen. Der CO2-Preis ist also auch für sie ein unumgängliches Thema.
Welche Ziele die CO2-Steuer auf lange Sicht haben soll, was das für Wirtschaft und Verbraucher bedeutet und warum Biogas sich spätestens jetzt als optimale Alternative platzieren kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der CO2-Preis – das steckt dahinter
Kurz und kompakt erklärt, ist der CO2-Preis ein Betrag, den jedes Unternehmene entrichten muss, das auf irgendeine Weise CO2 verursacht. Pro ausgestoßener Tonne CO2 ist dabei ein bestimmter Betrag zu entrichten. Dieser liegt momentan bei 25 Euro pro Tonnen ausgestoßenem Kohlenstoffdioxid und betrifft seit Anfang 2021 zunächst nur zwei Bereiche: den Straßenverkehr sowie die Energiegewinnung und den Energieverbrauch in Form von Wärme. Geregelt wird die Bepreisung von CO2 durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das ebenfalls seit Anfang 2021 gilt.
Dieser Anfangspreis von 25 Euro soll im Verlauf der Jahre schrittweise ansteigen und so bis zum Jahr 2025 55 Euro pro Tonne CO2 erreichen. Die Regierung forciert so gleich zwei Dinge auf einmal:
- Auf der einen Seite möchten diese so einen großen Schritt in Richtung Erreichen der deutschen Klimaziele bis 2030 machen.
- Zum anderen erhoffen sie sich durch stetige Preiserhöhung eine Internalisierung der Klimakosten
Damit ist der CO2-Preis auch eine Art Regulativ in Bezug auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid.
Ab 2026 soll es zudem ein Versteigerungsverfahren geben, bei dem sich der CO2-Preis zwischen dem Minimum von 55 Euro und einem Maximum von 65 Euro einpendeln soll. Das macht die Preisentwicklung abhängig von Angebot und Nachfrage.
So funktioniert der CO2-Preis
Wichtig im Zusammenhang mit der Bepreisung von Kohlenstoffdioxid ist vor allem eine Sache: Der Endverbraucher ist nur indirekt vom CO2-Preis betroffen! Das bedeutet, dass er beispielsweise beim Tanken oder für den Bezug von Heizöl höhere Preise bezahlen, jedoch keine Extrazahlung für den Ausstoß von CO2 entrichten muss. Betroffen sind vielmehr die Unternehmen, die mit fossilen Brennstoffen wie Kohle, Benzin oder Gas handeln. Als Verursacher von Kohlenstoffdioxid sind sie seit dem 01. Januar 2021 dazu verpflichtet, entsprechende Zertifikate für ihren CO2-Austoß zu erwerben. Die Anzahl dieser Zertifikate richtet sich dabei nach der Menge des ausgestoßenen Kohlenstoffdioxids. Das heißt: Je mehr CO2 ein Unternehmen produziert, umso mehr Zertifikate muss es käuflich erwerben.
Damit stellt sich die Produktion von CO2-Emissionen als Nachteil dar. Und das ist nicht der einzige Minuspunkt für die Emittenten. Denn die Anzahl der Zertifikate ist begrenzt, ist durch das BEHG doch zusätzlich ein CO2-Limit definiert. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) ergänzen – der auf internationaler Ebene im Übrigen schon erfolgreich zur Emissionsminderung in den Sektoren der Energiewirtschaft, der energieintensiven Industrie sowie des innereuropäischen Luftverkehrs beitragen konnte. Nicht unter die Bepreisung des BEHG fallen nur Emissionen, die bereits durch den EU-ETS erfasst sind.
Das bedeutet die CO2-Steuer für die Biogasbranche
Ob nun also Kohle oder Benzin, Diesel, Heizöl oder Gas – der CO2-Preis betrifft alle Brennstoffe, bei deren Nutzung Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre gelangt. Und das merken nicht nur die Verbraucher an der Tankstelle, sondern auch die Betreiber von Biogasanlagen. Denn jede natürliche oder juristische Person bzw. Personengesellschaft, die einen dieser Brennstoffe emittiert, muss entsprechende Zertifikate erwerben. Das gilt verpflichtend und nimmt Betreiber von Biogasanlagen nicht aus. Doch warum ist das so? Schließlich gelten Biogasanlagen doch eigentlich als CO2-neutral.
Auch das ist einfach erklärt. Generell sollen Biogas-Anlagen den Ausstoß von CO2 so gut es geht vermeiden. Dabei sind sie jedoch nicht vollständig klimaneutral, da sie beispielsweise bei der Verarbeitung sowie beim Transport der Einsatzstoffe Energie aus fossilen Quellen nutzen (müssen). Und genau das ist der Grund, warum Betreiber von Biogasanlagen trotz der Tatsache, dass sie erneuerbarer Energien und das Prinzip der KWK zur Energiegewinnung nutzen, einen CO2-Preis bezahlen müssen. Aber: Das ist kein Argument gegen den Betrieb von Biogasanlagen zur allgemeinen Reduktion von Kohlenstoffdioxidemissionen.
Nachhaltig, sicher und mit kleinem CO2-Fußabdruck: So gut ist Biogas
Auch wenn der CO2-Preis die Betreiber von Biogasanlagen direkt betrifft, ist das kein Nachteil für die Branche. Denn im Vergleich zu konventionellen Energiequellen ist die zu entrichtende Summe für die CO2-Emissionen von Biogasanlagen signifikant geringer. Ein Blick auf die spezifischen Emissionsfaktoren kann das deutlich belegen: Während Rohbraunkohle bei Emissionswerten von 0,407 t CO2/MWh liegt und Erdgas bei 0,202 t CO2/MWh, kann Biogas sich mit 0,071 t CO2/MWh deutlich absetzen. Das zeigt, dass Energie aus erneuerbaren Quellen tatsächlich wenig bis gar kein CO2 erzeugt.
Und wer das Ganze einmal weiterdenkt, stellt schnell eines fest: Der CO2-Preis ist, aufs große Ganze gesehen, sogar eher als Vorteil denn als Nachteil für die Biogasbranche zu sehen. Warum? Weil die kontinuierlich steigenden Preise für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid die Nutzung fossiler Brennstoffe zunehmend unattraktiv macht. Und das wiederum steigert die Attraktivität alternativer Energiekonzepte wie beispielsweise der Energiegewinnung durch Biogas.
Andere Länder, andere Sitten – andere CO2-Preise
Vorreiter in Sachen CO2-Preis sind übrigens Schweden und die Schweiz. Hier gilt die Pflicht, für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid zu bezahlen, bereits seit einigen Jahren. Denn Klima- und Umweltschutz sowie Ressourcenschonung spielen auch hier eine wichtige Rolle. So gibt es die Bepreisung von CO2 in Schweden schon seit über 30 Jahren. Die Folgen sind klar erkennbar: der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe ist seitdem extrem zurückgegangen. Dabei sind es vor allem Privathaushalte, die mehr auf Erdwärme als auf Heizöl setzen oder aber mit klimaneutralem Strom aus Wasserkraft heizen.
Quo vadis, CO2-Preis?
In Deutschland liegen die Potenziale für eine klimafreundliche Energiegewinnung ganz klar bei Biogas und Biomethan. Denn wer auf den Einsatz von Biomethan baut, kann ganz besonders profitieren. Für diesen Brennstoff liegt die Summe, die seine Nutzer gemäß BEHG zahlen müssen, nämlich bei null. Denn Biomethan ist dank seines extrem geringen CO2-Ausstoßes ab 2021 für die Dauer von zwei Jahren vom CO2-Preis befreit. Darüber hinaus ist geplant, dass der Bezugspreis von Biomethan bis 2026 konstant bleiben soll. Das macht den Brennstoff mehr als attraktiv.