Wer ein BHKW bauen möchte, kann nicht „einfach so“ loslegen. Denn bevor sämtliche Baufirmen und Techniker überhaupt anrücken können, muss der Bau der Anlage zunächst einmal genehmigt sein. Hierbei kommt es auf die richtige Genehmigungsplanung an. Doch welche Aspekte gilt es dabei zu beachten? Welche Anträge sind unbedingt zu stellen? Und wie hängen Genehmigungsphase und Bauantrag zusammen?

Antworten auf diese und weitere Fragen bekommen Sie im nachfolgenden Beitrag rund um das Thema „Genehmigungsplanung beim BHKW“.

Die Genehmigungsphase als Teil eines Bauantrags nach HOAI

Ganz gleich, ob Sie eine neue BHKW-Anlage errichten oder eine bestehende Anlage baulich verändern möchten – Sie müssen in jedem Fall einen Bauantrag stellen. Und dazu gehört immer auch eine Genehmigungsphase. Hierbei nimmt die Genehmigungsplanung, auch Einreichplanung oder Eingabeplanung genannt, einen festen Platz ein.

Als vierte Leistungsphase nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) greift die Genehmigungsplanung sämtliche Dokumente aus den vorangegangenen Phasen 1 bis 3 auf. Diese müssen zwingend abgeschlossen sein, bevor die Planung überhaupt beginnen kann. Dabei umfassen die Phasen 1 bis 3 nach HOAI die Grundlagenermittlung (Phase 1), die Vorplanung (Phase 2) sowie die Entwurfsplanung (Phase 3).

In der Genehmigungsplanung wird der Bauantrag für das BHKW gestellt, dessen Ziel es ist, eine Baugenehmigung zu erhalten. Wichtig ist: Eine solche Planung dürfen ausschließlich sogenannte Bauvorlageberechtigte vornehmen. Wer als bauvorlageberechtigte Person gilt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Genaue Angaben dazu macht zum Beispiel die Zentrale Bauorganisation (ZBO).

Was enthält die Genehmigung nach baurechtlichem Verfahren?

Je nach Größe der BHKW-Anlage lässt sich die Genehmigungsplanung nach baurechtlichem Verfahren durchführen. Bei der Antragsstellung sind in diesem Zusammenhang zudem die Vorgaben der BImSchV zu beachten – unabhängig davon, ob es sich um die Genehmigung einer Neuanlage oder die Veränderung einer Bestandsanlage handelt.

Bei einer Antragsstellung nach baurechtlichem Verfahren muss der Bauvorlageberechtigte alle Aspekte berücksichtigen, die unbedingt zu einer Genehmigungsplanung dazugehören. Neben der ganz normalen Erstellung der Antragsformulare muss er unter anderem auch eine Projekt- sowie eine Betriebsbeschreibung einreichen. Hinzu kommt bei BHKW-Anlagen eine genaue Erfassung aller Stoffmengen und Stoffströme. Außerdem ist es wichtig, die Flächenausstattung sowie die Nährstoffverwertung der Anlage darzustellen.

Ebenfalls zur Genehmigungsplanung gehören Bauzeichnungen und Fließbilder sowie eine immissions- und sicherheitstechnische Betrachtung des Bauvorhabens. Darüber hinaus gilt es auch, landschaftspflegerische Maßnahmen in die Genehmigungsplanung mit einzubeziehen und bei der Antragsstellung einzureichen. Erst dann sind alle Dokumente enthalten, die eine Genehmigung nach baurechtlichen Verfahren erfordert.

Welche zusätzlichen Aspekte gilt es bei einem BHKW zu beachten?

Fest steht: Ein BHKW zu bauen ist etwas völlig anderes, als zum Beispiel eine Lagerhalle, ein Wohnhaus oder ein anderes Gebäude zu errichten. Denn für den Aus-, Neu- oder Umbau einer BHKW-Anlage gibt es verschiedenste Aspekte zu beachten. So ist es zum einen die BImSchV mit den Paragraphen 4 (Neugenehmigung), 15 (Änderungsgenehmigung bestehender Anlagen) und 16 (Änderungsanzeigen), die genau vorschreibt, welche Faktoren bei der Genehmigungsplanung auf jeden Fall Berücksichtigung finden müssen.

Zudem kann es für die Genehmigungsplanung eines BHKWs notwendig sein, Anträge für wasserrechtliche Genehmigungen zu stellen. Hier geht es vor allem darum, dass für die Beseitigung und für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser oder aber in ein oberirdisches Gewässer in den meisten Fällen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. In diesem Zusammenhang müssen sowohl die anfallenden Niederschlagsmengen ermittelt, die Rohrleitungsgrößen sowie die Versickerungsmulde bemessen und die maßgebliche Regenspende herausgefunden werden. Zudem gehören eine textliche Beschreibung der Entwässerung, ein Leitungsplan und alle erforderlichen Bauzeichnung zu einem solchen Antrag dazu.

Welche weiteren Dokumente sind für die Genehmigungsplanung eventuell nötig?

Je nach Art und Bauort der BHKW-Anlage können neben der wasserrechtlichen Genehmigung zusätzliche weitere Dokumente anfallen. Hierbei handelt es sich in der Regel um sogenannte Betriebsdokumente. Das können zum Beispiel Schädlingsbekämpfungspläne oder Explosionsschutzdokumente sein, Störfallkonzepte oder Schutzzonenpläne, Alarm- und Feuerwehrpläne oder aber eine Anlagendokumentation nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Apropos Dokumente – geht es um den Bau einer BHKW-Anlage und deren Genehmigungsplanung, so ist es in jeden Fall extrem wichtig und unbedingt empfehlenswert, sämtliche Schritte, Genehmigungen und Anträge genau zu dokumentieren. Ansonsten kann es im schlimmsten Fall passieren, dass eine Anlage am Ende anders betrieben wird als tatsächlich genehmigt. Die Folge sind hohe Bußgelder oder sogar die Rückzahlung des gesamten, nicht ordnungsgemäß erwirtschafteten Umsatzes.

Herausforderung Genehmigungsplanung – so behalten Sie den Überblick

In dem oftmals undurchsichtig scheinenden Dschungel aus Anträgen, Formularen und Dokumenten den Überblick zu behalten, alles korrekt einzureichen und bloß jede mögliche Unstimmigkeit zu vermeiden, ist auf den ersten Blick nicht leicht. Gerade als „Neuling“ im Bereich der BHKW-Anlagen kann das schnell abschreckend wirken. Doch das muss es nicht. Denn die Genehmigungsplanung ist kein Hexenwerk – wenn Sie den richtigen Servicepartner an Ihrer Seite haben.

Dieser hilft Ihnen nämlich nicht nur, einen geeigneten Bauvorlageberechtigten zu finden, sondern begleitet Sie auch von der Antragsstellung bis zur Genehmigung Ihrer BHKW-Anlage. Zudem prüft ein kompetenter Servicepartner sämtliche für die Genehmigungsplanung notwendigen Dokumente auf Richtigkeit, Lücken und Unstimmigkeiten. So halten Sie in jedem Fall alle behördlichen und gesetzlichen Vorgaben ein und der erfolgreichen Inbetriebnahme Ihrer Anlage steht nichts im Wege.

Sie haben Fragen zur Genehmigungsplanung Ihrer BHKW-Anlage? Dann stehen unsere EPS-Experten Ihnen gerne beratend zur Seite.