Wer den Bau einer BHKW-Anlage plant, muss nicht nur Geld ausgeben. Etliche BHKW-Fördermöglichkeiten machen es nämlich möglich, dass sich mit einer Anlage auch einiges an Geld sparen lässt. So legt zum Beispiel das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) eine Strompreisvergütung für Erdgas-BHKW fest und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet eine Stromvergütung für Pflanzenöl-BHKW und Biogasanlagen an. BAFA, Bund und KfW bieten die Nutzung verschiedener bundesweiter Einzelmaßnahmen zur Förderung an. Hinzu kommt, dass die einzelnen Bundesländer ihre eigenen, individuelle Fördermaßnahmen für BHKW-Anlagen haben.
Welches die wichtigsten BHKW-Fördermöglichkeiten sind, welches Förderprogramm zu wem passt und wann Sie Förderanträge spätestens stellen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Eine Anlage, viele BHKW-Fördermöglichkeiten
BHKW-Anlagen überzeugen mit etlichen Vorteilen. Dabei ist es insbesondere ihre Umweltfreundlichkeit, durch die sie von unterschiedlichsten Fördergeldern profitieren können. Um den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, hat die Bundesregierung etliche Anreize geschaffen, damit sich zunehmenden mehr Menschen für den Bau eines BHKWs entscheiden. Zu den wichtigsten BHKW-Fördermöglichkeiten gehören dabei die folgenden fünf:
1. Die BHKW-Fördermöglichkeiten des KWKG
Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, kurz KWKG, legt die Strompreisvergütung von Erdgas-BHKW fest und beinhaltet die wichtigsten BHKW-Fördermöglichkeiten. Nach dem KWKG gilt für Betreiber von KWK-Anlagen seit 2016 eine verpflichtende Direktvermarktung, also eine Einspeisung des überflüssigen Stroms ins öffentliche Netz. Das heißt zudem, dass KWK-Strom an der Strombörse gehandelt werden muss. Die Vergütung setzt sich in diesem Fall aus mehreren Komponenten zusammen: den Börsenerlösen, einer KWK-Zulage und einem Netzentgeld, das auf der dezentralen Einspeisung der Anlage beruht.
Wer auf eine Vergütung nach KWKG setzt, erhält diese für Anlagen größer als 1 MWel. Für Anlagen, die kleiner als 1 MWel sind, gelten feste Vergütungssätze. Besonders geeignet ist dieses Vergütungsmodell für Anwendungen der öffentlichen Hand oder für Energieversorgungsunternehmen, die eine BHKW-Anlage in ein Wärmenetz integrieren und sich durch den Strom eine zusätzliche Vergütung auszahlen lassen möchten. Zudem können Anlagenbetreiber den KWK-Zuschlag als BHKW-Fördermöglichkeiten auch für den Eigenverbrauch in Anspruch nehmen.
Achtung: Die fristgerechte Antragstellung für Anlagen, die 2019 in den Dauerbetrieb gegangen sind, endet am 31.12.2020! Für Anlagen, die 2020 in den Dauerbetrieb gegangen sind, endet die Antragsfrist am 31.12.2021.
2. Die BHKW-Fördermöglichkeiten des EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, gilt seit 2012 und bietet eine Stromvergütung für Pflanzenöl-BHKW und Biogasanlagen. Dabei sieht es eine staatliche geförderte Flexibilisierung von Biogasanlagen vor – mit der sogenannten Flexibilitätsprämie. Ziel des EEG ist es, Blockheizkraftwerke zu überbauen, damit sie in Zeiten erhöhten Bedarfs zusätzlich Leistungen einspeisen können. Bei weniger Bedarf lassen sie sich stundenweise nur in Teillast fahren oder auch ganz ruhen. Für Betreiber von BHKW-Anlagen bedeutet diese Art der BHKW-Fördermöglichkeiten einen finanziellen Profit durch die flexible Bereitstellung erneuerbarer Energien.
Hinzu kommen steuerliche Vergünstigungen, wie zum Beispiel Erstattungen der Energiesteuer, die für den jeweils eingesetzten Brennstoff anfällt. Je nach Energieträger kann diese Steuer unterschiedlich hoch sein. Ähnlich sieht es bei der Nutzung regenerativer Energien aus. Hier macht das EEG die Nutzung von BHKW-Fördermöglichkeiten insbesondere für Betreiber möglich, die in ihrer Anlage Biomasse einsetzen. So ist zum Beispiel die Nutzung von Biomethan als Brennstoff eine tolle Möglichkeit, um von den Fördermitteln des EEG profitieren zu können.
Indirekte Vorteile durch BHKW-Fördermöglichkeiten des EEG hat auch, wer auf Eigenverbrauch setzt. Denn wer Stromerzeuger und -verbraucher zugleich ist, muss nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Das ist vor allem für große Unternehmen oder Industriebetriebe ein echtes Plus.
3. Förderung durch die KfW-Bank
Als Förderbank der deutschen Wirtschaft bietet die KfW-Bank Betreibern von BHKW-Anlagen die Möglichkeit zur Nutzung besonderer Kredite oder Förderprogramme. Dank zahlreicher Optionen findet hier nahezu jeder Anlagenbetreiber die für ihn passenden BHKW-Fördermöglichkeiten. Doch genau wegen dieser Vielfalt ist es auch absolut empfehlenswert, sich bereits vor der Installation des BHKWs mit den unterschiedlichen Aspekten der KfW-Förderungen vertraut zu machen und mit Hilfe einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das optimale Modell zu definieren.
Ein weiterer Vorteil dieser Art von Förderung ist die mögliche Senkung der Gesamtkosten, die bei der Erzeugung von Wärme und Strom entstehen – den sogenannten Stromgestehungskosten. Gerade für den Einsatz von BHKW-Anlagen in kleinen Unternehmen oder Einfamilienhäusern ist das ein vielversprechender Vorteil. Achtung: Der Antrag auf KfW-Förderung ist bereits vor Baubeginn der Anlage zu stellen!
4. Die regionalen Förderprogramme
Auch die einzelnen Bundesländer bieten verschiedene BHK-Fördermöglichkeiten an. Welche das sind, zeigt die folgende alphabetische Übersicht:
Baden-Württemberg: Hier gilt das „CO2-Minderungsprogramm“. Damit können BHKW-Anlagen ab 15 kW von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Privatpersonen bis zu 100.000 Euro Förderung bekommen. Wer Biogas oder Holzpellets als Primärenergie nutzt, kann zudem von weiteren kommunalen Förderungen profitieren. Außerdem gibt es die Möglichkeit, BHKW-Anlagen über das „Umweltschutz- und Energiesparförderprogramm“ sowie über das „Bioenergiedörfer-Projekt“ mit maximal 20 Prozent der förderfähigen Summe fördern zu lassen.
Bayern: Heizsysteme, in denen Biomasse zum Einsatz kommt, können eine von der eingesparten CO2-Masse abhängige Förderung bekommen. Die Voraussetzung: Durch das System können in sieben Jahren mindestens 500 Tonnen CO2 vermieden werden. Zudem dürfen die genutzten Brennstoffe ausschließlich Holz- und Biomasseprodukte aus der Region sein.
Brandenburg: Jedem BHKW mit einem Nutzungsgrad von mindestens 70 Prozent steht in Brandenburg eine Förderung über das sogenannte „REN-Programm“ zu. Dabei beträgt der Förderanteil 25 Prozent der förderfähigen Summe von maximal 500.000 Euro pro Anlage.
Bremen: Dieses Land fördert BHKW von Industrie- und Wirtschaftsunternehmen bis maximal 50 kW Leistung. Der Grundbetrag liegt hier bei 2.500 Euro plus 320 Euro pro Kilowatt elektrischer Leistung.
Hamburg: Über das Programm „Bioenergie“ fördert Hamburg BHKW im Pflanzenölbetrieb (Palmöl ausgenommen) von Handwerksbetrieben und Grundeigentümern. Dabei beträgt die Förderung 75 Euro pro Kilowatt thermischer Leistung und ist bei 100.000 Euro gedeckelt.
Hessen: Biogasanlagen mit angeschlossenem BHKW werden in Hessen über das Programm „Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft“ mit bis zu 75.000 Euro gefördert.
Mecklenburg-Vorpommern: Kommunen, KMUs, Verbände und die Wohnungswirtschaft können in diesem Bundesland vom „Aktionsplan Klimaschutz Kraft-Wärme-Kopplung“ profitieren. Dabei bekommen wärmegeführte BHKW-Anlagen bis 1,5 Megawatt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Summe. Diese muss mindestens 20.000 Euro betragen und endet bei maximal 200.000 Euro.
Niedersachsen: Forschungsprojekte in den Bereichen erneuerbarer Energien, energetischer Modernisierungen und CO2-Einsparung von Mietwohnungen werden in Niedersachen gefördert.
Nordrhein-Westfalen: Mit seinem Programm „progres.nrw“ fördert das Bundesland BHKW mit Biogas, Biomasse und Pflanzenölanlagen, die eine maximale elektrische Leistung von 250 kW erreichen und an das öffentlich Stromnetz angeschlossen sind.
Rheinland-Pfalz: Über die Förderrichtlinie „Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der Erneuerbaren Energien“ fördert Rheinland-Pfalz BHKW-Anlagen von Privatpersonen, Organisationen, Gewerbe und öffentlichem Dienst.
Saarland: Mit dem „Zukunftsenergieprogramm Technik“ fördert das Saarland Modellvorhaben im Bereich der KWK von KMUs sowie von natürlichen und juristischen Personen.
Sachsen: Unternehmen aus der Landwirtschaft können Pflanzenöl-BHKW fördern lassen.
Schleswig-Holstein: Hier können Gemeinden und Zweckverbände sowie natürliche und juristische Personen eine Förderung für Biogasanlagen und BHKW beantragen. Das gilt jedoch nicht für Eigenheimbesitzer.
In Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es derzeit keine BHKW-Fördermöglichkeiten.
5. Die BHKW-Fördermöglichkeiten über das BAFA
Wer eine Mini-KWK-Anlage betreibt, kann auf die BHKW-Fördermöglichkeiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurückgreifen. Hierbei gibt es für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 kW einen einmaligen Zuschuss. Wie hoch dieser ist, hängt von der elektrischen Leistung der jeweiligen Anlage ab. Um förderberechtigt zu sein, dürfen die Anlagen zudem nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen. Außerdem müssen sie einen gültigen Wartungsvertrag vorweisen können und sämtliche Effizienzanforderungen erfüllen.
Die Antragsstellung kann bis zu sechs Monate nach Vollendung der Baumaßnahmen erfolgen.